Baden (Südbaden)
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Land Baden
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Baden, dessen offizielle Bezeichnung bis zum 2. Dezember 1946 Südbaden war, ist ein ehemaliges Land der Bundesrepublik Deutschland und umfasste die südlichen Landesteile der früheren Republik Baden. Die Hauptstadt des Landes Baden war Freiburg im Breisgau. 1952 ging das Bundesland Baden im heutigen Baden-Württemberg auf.
Geographie
Das Land umfasste den südlichen Teil des ehemaligen Baden, das bis 1945 ein Land des Deutschen Reiches war. Die Südgrenze der amerikanischen Besatzungszone auf diesem Gebiet wurde so gewählt, dass die Autobahn Karlsruhe-München, die heutige Bundesautobahn 8, auf der ganzen Strecke innerhalb der amerikanischen Besatzungszone lag. Grenzen im Detail waren die Grenzen der jeweiligen Landkreise.
Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten war die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckte sich das Land rechtsrheinisch vom Linzgau über Lörrach, Freiburg nach Baden-Baden. Es grenzte an das französische Elsass im Westen, an die Schweiz im Süden, an Württemberg-Hohenzollern im Osten und an Württemberg-Baden im Norden.
Die östliche Grenze nach Württemberg-Baden verlief durch den Kraichgau und den Schwarzwald; von dort bis zum Rhein war Baden im zentralen Bereich teilweise nur 30 Kilometer breit. Die schmalste Stelle („Wespentaille“) betrug nur 17,2 Kilometer (Abstand von der württembergischen Grenze im Bereich der Gemarkung Gaggenau-Michelbach bis zum Rhein.
Geschichte
Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg
Auf der Konferenz von Jalta 1945 wurde Frankreich eine eigene Besatzungszone in Deutschland zugestanden. Die Grenze zwischen amerikanischer und französischer Zone in Südwestdeutschland orientierte sich an dem Verlauf der Autobahn Karlsruhe–Stuttgart–Ulm (heutige Bundesautobahn 8); Landkreise, durch welche die Autobahn führte, wurden der amerikanischen Zone zugeordnet, die Kreise südlich davon der französischen.
Frankreich vereinigte in seiner Besatzungszone die preußischen Hohenzollerischen Lande mit dem Südteil Württembergs zur Verwaltungseinheit Württemberg-Hohenzollern und schuf aus den südlichen Teilen Badens die Verwaltungseinheit Südbaden mit einer Fläche von rund 9.646 km² und 1,3 Millionen Einwohnern. Ihre Hauptstadt wurde am 1. Dezember 1945 Freiburg im Breisgau. Das Parlament tagte im Historischen Kaufhaus, Sitz der Landesregierung und Amtssitz des Staatspräsidenten war das Colombischlössle.
Durch eine Volksabstimmung erhielt Südbaden am 22. Mai 1947 eine Verfassung, die schon in der Präambel deutlich machte, dass Südbaden den Anspruch erhob, Nachfolger und Wahrer des alten Landes Baden, ehemals Großherzogtum, zu sein. Deutlich wurde dies auch daran, dass sich das Land konsequent Baden, statt ursprünglich „Südbaden“, nannte. Die Verfassung war die erste eines deutschen Landes nach dem Zweiten Weltkrieg.Infotafel in der Ausstellung 100 Jahre Badische Heimat, gesehen auf dem Feldberg im Juni 2010
Der Badische Landtag stimmte 1949 dem Grundgesetz für die westdeutschen Länder zu. (Süd-)Baden wurde mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
Gründung Baden-Württembergs
Die Regierung unter Leo Wohleb (CDU) war von Beginn an strikter Gegner des Südweststaats, also des Zusammenschlusses der drei Bundesländer Baden, Württemberg-Baden sowie Württemberg-Hohenzollern.
Volksabstimmung
Im Jahr 1951 kam es zur Volksabstimmung über die Gründung des Südweststaats, wobei nach Bundesgesetz das Abstimmungsgebiet in vier Zonen eingeteilt wurde (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern, Südbaden). Die Vereinigung der Länder sollte als akzeptiert gelten, wenn sich eine Mehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet sowie in drei der vier Zonen ergab. Da eine Mehrheit in den beiden württembergischen Zonen sowie in Nordbaden bereits abzusehen war (hierfür wurden Probeabstimmungen durchgeführt), favorisierte diese Regelung die Vereinigungsbefürworter.[http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv001014.html Urteil des BVerfG vom 23. Oktober 1951]
Bei der Abstimmung am 9. Dezember 1951 votierten die Wähler in beiden Teilen Württembergs mit 93 % für die Fusion, in Nordbaden mit 57 %, während in Südbaden nur 38 % dafür waren. In drei von vier Abstimmungsbezirken gab es daher eine Mehrheit für die Bildung des Südweststaates, so dass die Bildung eines Südweststaates beschlossen war. Hätte das Ergebnis in Gesamtbaden gezählt, so hätte sich eine Mehrheit von 52 % für eine Wiederherstellung des (separaten) Landes Baden ergeben.
Verfassungsklagen
Gegen die Volksabstimmung und die Zusammenlegung wurden verschiedene Verfassungsklagen angestrengt. 1951 hatte die badische Regierung eine Verfassungsklage gegen den Abstimmungsmodus angestrengt. Das damals neu gebildete Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch eine sofortige Aufhebung der Volksabstimmung ab, wobei die Entscheidung mit 3:3 Stimmen fiel. 1956 entschied das Bundesverfassungsgericht, 1952 habe im Land Baden keine Mehrheit vorgelegen, die Abstimmung sei daher in Baden zu wiederholen.[http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005034.html Urteil des Bundesverfassungsgerichtes] Allerdings ließ die Regierung Baden-Württembergs die Abstimmung erst im Jahre 1970 durchführen, 18 Jahre nach der Zusammenlegung der Länder. Der Status quo wurde von 81 % der Wähler bestätigt.
Politik
Offizielle Symbole
Datei:Staatspräsident Baden Banner 1947-1952.svg|Banner des Staatspräsidenten
Datei:Staatspräsident Baden Stander 1947-1952.svg|Kfz-Stander des Staatspräsidenten
Regierungen
* 1945–1946 Direktorium unter wechselnden Vorsitzenden
* 1946–1947 Staatssekretariat unter Leo Wohleb (BCSV)
* 1947 Wahl: siehe Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland
* 1947–1949 Koalition von BCSV und SPB unter Leo Wohleb
* 1949–1952 alleinige CDU-Regierung unter Leo Wohleb
Landtag in Baden
{{Wahldiagramm
|LAND = DE
|TITEL = Landtagswahl 1947
|TITEL2 = Wahlbeteiligung: 67,8 %
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}}
Der Landtag wurde in Baden nur einmal, nämlich 1947 gewählt. Dabei erhielt die BCSV die absolute Mehrheit.
;Stimmenanteile der Parteien{| style="width:75%;" class="wikitable"
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| 18. Mai 1947
| 67,8 %
| 55,9 %
| 22,4 %
| 14,3 %
| 7,4 %
|}
Weblinks
* [http://www.verfassungen.de/de/bw/baden/baden46-3.htm Verordnung Nr. 65 des französischen Oberbefehlshabers in Deutschland über Bildung einer Beratenden Versammlung für Baden]
* [http://www.verfassungen.de/de/bw/baden/baden47.htm Verfassung des Landes Baden vom 18. Mai 1947]
Einzelnachweise
{{Vorlage:Navigationsleiste Deutsche Länder}}
Kategorie:Historisches Territorium (Baden-Württemberg)Kategorie:Baden (1947–1952)
Kategorie:Französische Besatzungszone
Kategorie:Ehemaliges Bundesland (Deutschland)
als:Baden (Südbaden)cs:Jižnà Bádensko
South Baden
es:Baden del Sur
fi:Baden (osavaltio)
Bade (Land)
it:Baden (stato)
nl:Zuid-Baden
pl:Badenia (kraj zwiÄ…zkowy)
sk:Bádensko (1945 – 1952)
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