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Bundesamt für Justiz (Deutschland)

13.04.2012 @ 07:24, ,

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| aufsicht = Bundesministerium der Justiz
| gründungsdatum = 1. Januar 2007
| hauptsitz = Bonn, Nordrhein-Westfalen
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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die als Zentralstelle Registeraufgaben (frühere Zuständigkeit beim Generalbundesanwalt) und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Ferner wird die Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten bei dem Bundesamt konzentriert. Fachaufsicht übt das Bundesministerium der Justiz aus. Dienstsitz des BfJ ist Bonn.

Die Errichtung erfolgte zum 1. Januar 2007. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz vom 17. Dezember 2006 (BGBl. Teil I S. 3171 – 3174).

In völkerrechtlichen Verträgen und in EU-Rechtsakten ist in zunehmendem Maße die Verpflichtung für Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten enthalten, eine zentrale Anlaufstelle zu benennen. Im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes ist eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Verkehr anzugeben. Daneben fehlte für die durch nationale Gesetze angeordnete Überwachung und für den Vollzug von bestimmten Auflagen eine für das Bundesgebiet zentral zuständige Behörde. Einige dieser Aufgaben sind bisher vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wahrgenommen worden oder sie sind direkt im Bundesministerium der Justiz erfüllt worden. Eine Neuordnung und Konzentration dieser Aufgabenbereiche sowie eine Bündelung von Verwaltungstätigkeiten erschien notwendig. (BT-Drs. 16/3009, S. 1).

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Bundesamts gehören unter anderem

* die Wahrnehmung internationaler familienrechtlicher Angelegenheiten, z.B. nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, dem UN-Unterhaltsübereinkommen von 1956, mehreren Sorgerechtsübereinkommen und dem Haager Adoptionsübereinkommen,
* Aufgaben im Bereich des Registerwesens, z. B. Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister, Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister,
* Aufgaben des internationalen Rechtsverkehrs, z. B. als Zentralstelle im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes,
* Durchführung kriminologischer Forschung in Zusammenarbeit mit der Kriminologischen Zentralstelle und Aufgaben der Kriminalprävention,
* die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, z. B. bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,
* Aufgaben der allgemeinen Justizverwaltung, z.B. als Vollstreckungsbehörde für die bei den Gerichtshöfen des Bundes entstehenden Forderungen und

* Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz bei der Durchführung der Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II und im Bundesanzeiger und der Durchführung der automatisierten Normendokumentation.

Amtsleitung


Das Bundesamt für Justiz wird durch seinen Präsidenten geleitet. Dieser wird durch den Vizepräsidenten vertreten.

Präsidenten


# Gerhard Fieberg (2007–2011)
# Heinz-Josef Friehe (seit 2012)

Vize-Präsidenten


# Hans-Michael Veith (2007 - 02/2012)

# Winfried Schreiber (seit April 2012)[http://www.bundesjustizamt.de/nn_2073046/DE/BfJ/Leitung/Vizepraesident/Vizepraesident__node.html?__nnn=true Biographie des Bundesamtes der Justiz]

Weblinks

* [http://www.bundesjustizamt.de/ Website des Bundesamtes für Justiz]

Einzelnachweise


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Kategorie:Bundesbehörde (Deutschland)
Kategorie:Bundesbehörde in Bonn

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