Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht.
Präsidenten
Präsident des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist Norbert Schwab, Vize-Präsident ist Jürgen Stock.
Instanzenzug
Dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die fünf Arbeitsgerichte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier.
Siehe auch
Weblinks
* [http://www.lagrp.justiz.rlp.de Homepage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz]
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Kategorie:Gericht (Mainz)Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsgericht
!Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
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