Navigation


Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

18.10.2011 @ 18:02, Symposiarch,

miniatur|Das Gebäude des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, in dem auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht sind.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.

Gerichtssitz und -bezirk


Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Gerichtsgebäude


Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht.

Präsidenten


Präsident des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist Norbert Schwab, Vize-Präsident ist Jürgen Stock.

Instanzenzug


Dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die fünf Arbeitsgerichte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier.

Siehe auch


* Liste deutscher Gerichte

Weblinks


* [http://www.lagrp.justiz.rlp.de Homepage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz]

{{Navigationsleiste Arbeitsgerichtsbarkeit}}

{{Coordinate|NS=50.00571|EW=8.26901|type=landmark|region=DE-RP}}

Kategorie:Gericht (Mainz)
Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsgericht
!Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.