Regierungsbezirk Darmstadt
{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem Regierungsbezirk Darmstadt im Bundesland Hessen, zum gleichnamigen Regierungsbezirk in der Provinz Starkenburg im Großherzogtum Hessen siehe Regierungsbezirk Darmstadt Starkenburg.}}
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|Bundesland = HE
|Name = Darmstadt
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|Wappen-Bezeichner = Landeswappen von Hessen
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|Lagekarte-Bezeichner = Lage des Regierungsbezirkes Darmstadt in Deutschland
|Verwaltungssitz = Darmstadt
|Präsident = Johannes Baron (FDP)
|Fläche = 7444.88
|Einwohner = 3815503
|Einwohner-Stand = 2010-12-31
|Website = [http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ www.rp-darmstadt.hessen.de]
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miniatur|Regierungspräsidium Darmstadt, Kollegiengebäude am Luisenplatzminiatur|Regierungspräsidium Darmstadt, Außenstelle Rheinstraße 62
Der Regierungsbezirk Darmstadt ist einer der drei Regierungsbezirke Hessens. Er liegt im Süden des Landes und bildet die Planungsregion Südhessen. Mehr als die Hälfte der hessischen Bevölkerung lebt hier.
Verwaltungsgliederung
Der Regierungsbezirk Darmstadt ist rechtlich unselbstständig ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Behörde des Regierungsbezirks, das Regierungspräsidium Darmstadt, ist Behörde der allgemeinen Landesverwaltung des Landes Hessen in der Mittelstufe (§ 1 Abs. 1 Mittelstufengesetz).[Hess.] Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen vom 7. Mai 1953 (GVBl. S. 93). Der Regierungsbezirk gliedert sich in 10 Landkreise, 4 kreisfreie Städte und 3 Sonderstatusstädte (Städte über 50.000 Einwohner, denen Aufgaben des Kreises für ihren Bereich zur Wahrnehmung durch städtische Behörden übertragen wurden):
Landkreise
# Bergstraße
# Darmstadt-Dieburg
# Groß-Gerau
# Hochtaunuskreis
# Main-Kinzig-Kreis
# Main-Taunus-Kreis
# Odenwaldkreis
# Offenbach
# Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisfreie Städte
# Darmstadt
# Frankfurt am Main
# Offenbach am Main
Sonderstatusstädte
# Bad Homburg vor der Höhe
# Hanau
Geschichte
Der Regierungsbezirk Darmstadt wurde 1945 bei Bildung des Landes Groß-Hessen als einer von drei Regierungsbezirken (neben Kassel und Wiesbaden) errichtet, und zwar aus den in der amerikanischen Besatzungszone gelegenen rechtsrheinischen Teilen des Volksstaates Hessen. Er bestand aus zwei räumlich getrennten Teilen, dazwischen lag die Stadt Frankfurt am Main im Regierungsbezirk Wiesbaden. Der südliche Teil, die frühere Provinz Starkenburg, umfasste die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach am Main sowie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt, Dieburg, Erbach, Groß-Gerau und Offenbach. Der nördliche Teil, die frühere Provinz Oberhessen umfasste die kreisfreie Stadt Gießen sowie die Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach.
Im Jahr 1968 wurde der Regierungsbezirk Wiesbaden aufgelöst und sein Gebiet dem Regierungsbezirk Darmstadt zugeordnet. Das Regierungspräsidium in Darmstadt war somit auch für die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Hanau und Wiesbaden sowie für die Landkreise Biedenkopf, Dillkreis (Dillenburg), Gelnhausen, Hanau, Limburg, Main-Taunus-Kreis (Frankfurt-Höchst), Oberlahnkreis (Weilburg), Obertaunuskreis (Bad Homburg vor der Höhe), Rheingaukreis (Rüdesheim am Rhein), Schlüchtern, Untertaunuskreis (Bad Schwalbach), Usingen und Wetzlar zuständig (sechs kreisfreie Städte und 24 Landkreise).
Bei der Kreisreform, die in Hessen im Wesentlichen zwischen 1972 und 1977 vollzogen wurde (mit einer nochmaligen Änderung im Raum Mittelhessen 1979, siehe Lahn, Gießen, Wetzlar), wurden die Landkreise zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengeschlossen sowie die kreisfreien Städte Hanau und Gießen in die umliegenden Landkreise integriert.
Nach endgültigem Abschluss der Kreisreform 1979 umfasste der Regierungsbezirk Darmstadt noch die kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Odenwaldkreis, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis (vier kreisfreie Städte und 14 Landkreise).
Am 1. Januar 1981 wurde der Regierungsbezirk Gießen errichtet. Damit gab es in Hessen wieder drei Regierungsbezirke. Ihm wurden die Landkreise Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg und Vogelsbergkreis sowie Marburg-Biedenkopf zugeordnet. Seither umfasst der Regierungsbezirk Darmstadt noch die oben genannten vier kreisfreien Städte und zehn Landkreise.
Historische Quellen
Die historischen Unterlagen des Regierungspräsidiums werden im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt aufbewahrt (Bestand H 1). Der Bestand, der Akten aus unterschiedlichsten Themenbereichen umfasst, ist größtenteils bereits erschlossen und im Internet recherchierbar.[http://www.hadis.hessen.de/scripts/HADIS.DLL/direct?link=170 Übersicht über den Bestand "Regierungspräsident Darmstadt (H 1)"] Hessisches Archiv-Dokumentations- und Informations-System. Abgerufen am 4. April 2012
Behörde
Die Verwaltungsbehörde des Regierungsbezirks ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Es hat seinen Hauptsitz in dem repräsentativen und an Regierungs- und Verwaltungstradition reichen Kollegiengebäude mitten in der Stadt am Luisenplatz.[http://www3.architektur.tu-darmstadt.de/stadtwiki/index.php/Regierungspr%C3%A4sidium_Darmstadt Stadtwiki TU Darmstadt: Regierungspräsidium Darmstadt] Da der Hauptsitz bei weitem nicht zur Unterbringung der Behörde ausreichte, wurden in Darmstadt eine ganze Reihe von Liegenschaften angemietet, unter anderem der seinerzeit als Menglerbau bekannte zwölfstöckige OfficeTower in der Rheinstraße 40. Auch der repräsentative Bau in der Rheinstraße 62 wurde von einigen Dezernaten belegt. Um Standorte zusammenzufassen, wurde in den 1990er Jahren das dem Kollegiengebäude benachbarte Dienstgebäude des ehemaligen Posttechnischen Zentralamts in der Wilhelminenstraße 3 als Wilhelminenhaus übernommen. Zudem hat das Regierungspräsidium auch Standorte in anderen südhessischen Städten, nämlich in Hasselroth, Frankfurt, Wiesbaden, Eltville (früheres Weinbauamt) und Biebesheim.
Die Aufgaben sind sehr vielfältig und reichen vom Ordnungsrecht über die Kommunalaufsicht bis zum Arbeits- und Umweltschutz. Das Regierungspräsidium fungiert als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, die den Regionalplan beschließt. Mitglieder der Regionalversammlung sind 99 gewählte Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften.
Regierungspräsidenten seit 1945
# Ludwig Bergsträsser 1945–1948
# Albert Wagner 1948–1950
# Wilhelm Arnoul 1950–1961
# Günter Wetzel 1962–1967
# Hartmut Wierscher 1968–1987
# Walter Link 1988–1991
# Horst Daum 1991–1996
# Bernd Kummer 1996–1999
# Gerold Dieke 1999–2009
# Johannes Baron (FDP) Seit 2009[http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/1817192_Baron-loest-Dieke-ab.html Regierungsbezirk Darmstadt. Baron löst Dieke ab]. In: Frankfurter Rundschau, 30. Juni 2009, abgerufen am 1. Juli 2009
Einzelnachweise
Weblinks
* [http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt]
* Landesplanungsportal Hessen: [http://www.landesplanung-hessen.de/regionalplaene/regionalplan-suedhessen/textteil-zum-download/ Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan]
* [http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=e7c99dd34fd5fef1a648150f114b0e4d Webseite der Regionalversammlung Südhessen]
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